Eine Apostille ist ein standardisierter Regierungsstempel, geschaffen durch das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961, der die Unterschrift oder das Siegel eines öffentlichen Amtsträgers (etwa eines Notars) beglaubigt, sodass ein Dokument in einem anderen Mitgliedsland anerkannt wird. Für eine niederländische BV apostillieren Sie die Vollmacht, die Sie bei Ihrem lokalen Notar unterzeichnen, womit der niederländische Notar Ihre Gründungsurkunde errichten kann, ohne dass Sie reisen müssen. EU-Gründer können sie über eine Video-Notarsitzung umgehen.
Was ist eine Apostille?
Eine Apostille ist ein Zertifikat, das ein Land an ein öffentliches Dokument heftet, sodass ein anderes Land es als echt anerkennt. Sie wurde durch das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, unterzeichnet 1961, geschaffen, das inzwischen weit über 120 Mitgliedstaaten zählt. Vor dem Übereinkommen bedeutete die Anerkennung eines Dokuments im Ausland eine ganze Kette konsularischer Stempel; die Apostille ersetzte das durch ein einziges, standardisiertes Zertifikat, das jedes Mitgliedsland anzuerkennen zusagt.
Entscheidend: Eine Apostille beglaubigt den Amtsträger, nicht den Inhalt. Wenn Sie eine Vollmacht vor Ihrem lokalen Notar unterzeichnen, bestätigt die Apostille, dass dieser Notar echt und zum Handeln befugt ist, sodass sich der niederländische Notar am anderen Ende auf seine Unterschrift und sein Siegel verlassen kann. Sie steht nicht dafür ein, was das Dokument sagt, oder für die Rechtswirkung Ihrer Unterschrift; das bleibt eine Sache des zugrunde liegenden Dokuments und des darauf anwendbaren Rechts.
Warum ein ausländisches Dokument eine braucht
Ein niederländischer Notar (notaris) kann den Stempel eines ausländischen Notars nicht einfach für bare Münze nehmen. Weltweit gibt es Hunderte notarielle Systeme, und ein niederländischer Amtsträger kann einen Stempel aus, sagen wir, Lagos oder São Paulo unmöglich auf den ersten Blick prüfen. Die Apostille löst das: Die benannte Behörde des Ausstellungslandes bestätigt, dass der unterzeichnende Amtsträger in ihrem Register steht, und weil jedes Mitgliedsland des Übereinkommens die Apostille jedes anderen Mitglieds anerkennt, kann der niederländische Notar ihr sofort vertrauen.
Speziell für die Gründung einer Gesellschaft ist dies, was eine vollständig aus der Ferne gegründete BV möglich macht. Statt in die Niederlande zu fliegen, um die Urkunde persönlich zu unterzeichnen, unterzeichnen Sie zu Hause eine Vollmacht, lassen sie apostillieren und senden den Scan. Die Apostille ist die Brücke, die Ihrer im Heimatland geleisteten Unterschrift Rechtskraft gegenüber dem niederländischen Notar verleiht. Wägen Sie den breiteren Ferngründungsprozess ab, dann führt unser Ratgeber zur BV für nicht Ansässige durch den vollständigen Zeitplan.
Welche Behörde eine Apostille ausstellt
Jedes Mitgliedsland des Übereinkommens benennt eine oder mehrere „zuständige Behörden“, die Apostillen ausstellen. Es gibt keine einzige weltweite Stelle; Sie apostillieren in dem Land, in dem das Dokument unterzeichnet wurde, über die benannte Stelle dieses Landes. Fast immer ist das das Außenministerium oder eine an ein Gericht angebundene Behörde. Ein paar häufige Beispiele:
| Land | Übliche ausstellende Behörde |
|---|---|
| Vereinigtes Königreich | FCDO Legalisation Office |
| Vereinigte Staaten | State Secretary of State, oder das US State Department für Bundesdokumente |
| Indien | Ministry of External Affairs (oft über ein regionales Auslagerungszentrum) |
| VAE | Ministry of Foreign Affairs |
| Australien | DFAT |
| Südafrika | DIRCO, oder der High Court |
Die genaue Stelle und ihr Name können sich ändern, prüfen Sie also die aktuell benannte Behörde in der Liste der zuständigen Behörden der Haager Konferenz (HCCH) für Ihr Land (prüfen Sie die aktuell benannte Stelle, bevor Sie einen Termin buchen). Unterzeichnen Sie in einem anderen Land als Ihrem Wohnsitzland, apostillieren Sie im Land der Unterzeichnung, nicht im Land, in dem Sie wohnen.
Wie lange es dauert, und Eiloptionen
Die Bearbeitungszeit ist der Teil, den Gründer am häufigsten unterschätzen, weil er vollständig außerhalb unseres Einflusses und außerhalb der Niederlande liegt. Sie reicht von noch am selben Tag bis zu mehreren Wochen, je nach Land und gewähltem Weg:
- Post- / Standarddienst. Viele Außenministerien bearbeiten per Post oder Online-Einreichung. Das dauert in der Regel einige Werktage bis ein paar Wochen (prüfen Sie die aktuelle Bearbeitungszeit für Ihr Land, bevor Sie sich darauf verlassen).
- Same-Day- / Premium-Schalterdienst. Manche Behörden und viele private Legalisationsbüros bieten einen Premium-Walk-in- oder Kurierdienst, der die Apostille gegen einen Aufpreis innerhalb von 24-48 Stunden zurückschickt.
- Abwicklung durch ein Büro. Ein spezialisiertes Legalisationsbüro kann das Dokument für Sie abholen, apostillieren und per Kurier versenden. Es kostet mehr, aber für Nicht-EU-Gründer mit knappem Zeitplan ist es meist gut angelegtes Geld.
Weil der Apostille-Schritt stattfindet, bevor der niederländische Notar handeln kann, ist er der einzelne größte Faktor dafür, wie schnell Ihre BV eingetragen wird. Wir geben für die Gründung in der Regel 5 Werktage ab vollständigem KYC an; diese Uhr startet, sobald die apostillierte Vollmacht vorliegt, nicht früher. Die Apostille vorzuziehen ist der einfachste Weg, am schnellen Ende der Spanne zu bleiben.
Wir erstellen die Vollmacht für Sie und sagen Ihnen genau, was Sie apostillieren lassen müssen, sodass nichts zu raten bleibt. Sehen Sie, was die Gründung umfasst →
Genau wo sie in die Gründung einer niederländischen BV passt
Für einen Nicht-EU-Gründer, der aus der Ferne gründet, fügt sich die Apostille an einer präzisen Stelle in die Reihenfolge ein. Hier ist die Reihenfolge, und warum es darauf ankommt, dass die Schritte in dieser Reihenfolge ablaufen:
- KYC und Auftrag. Sie laden Ausweis und Adressnachweis hoch; die AML-Prüfungen laufen. Es wird noch nichts apostilliert.
- Der Notar erstellt Ihre Vollmacht. Der niederländische Notar erstellt die Vollmacht (und die Entwurfssatzung), meist zweisprachig oder auf Englisch, mit Angabe, wer in Ihrem Namen die Urkunde errichten darf.
- Sie unterzeichnen die Vollmacht vor Ihrem lokalen Notar. Ihr lokaler Notar bezeugt Ihre Unterschrift und siegelt sie.
- Sie apostillieren diese unterzeichnete Vollmacht. Die zuständige Behörde Ihres Landes fügt die Apostille hinzu, die Ihren lokalen Notar beglaubigt. Das ist der Schritt, den dieser Ratgeber behandelt.
- Sie senden den apostillierten Scan zurück. Der niederländische Notar prüft ihn. Mit einer gültigen apostillierten Vollmacht in der Hand kann er die Urkunde errichten.
- Errichtung der Urkunde und KvK-Eintragung. Der Notar errichtet die Urkunde; die BV wird bei der KvK und im UBO-Register eingetragen, und die steuerliche Registrierung wird ausgelöst.
Die Apostille ist also das Tor zwischen „Dokumente erstellt“ und „Urkunde errichtet“. Regeln Sie sie früh, und der Rest der Gründung läuft nach Plan; lassen Sie sie liegen, wird sie zum Engpass. Wollen Sie die Details zu dem Dokument, das Sie tatsächlich unterzeichnen, sehen Sie den Ratgeber zur Vollmacht.
Die EU-Video-Notar-Alternative (keine Apostille)
Sind Sie in einem EU-Mitgliedstaat ansässig, brauchen Sie möglicherweise gar keine Apostille. Seit dem 1. Januar 2024 können EU-Gründer gemäß der EU-Richtlinie 2019/1151 über den Einsatz digitaler Werkzeuge im Gesellschaftsrecht eine niederländische BV über eine Video-Notarsitzung gründen: ein etwa 30-minütiges Videogespräch, in dem der niederländische Notar Ihre Identität direkt überprüft. Weil der Notar Sie persönlich (per Video) betreut, statt sich auf den Stempel eines ausländischen Amtsträgers zu verlassen, gibt es keine Vollmacht zum Apostillieren.
Das ist schneller und günstiger, also ist es der Standardweg für in Frage kommende EU-Gründer. Der Apostille-Weg bleibt der Standardweg für Gründer außerhalb der EU und für jeden Fall, in dem die Videooption nicht verfügbar ist. So oder so ist das Ziel dasselbe: eine notariell errichtete Urkunde und eine aktive KvK-Eintragung.
Wenn Ihr Land dem Übereinkommen nicht angehört
Eine Handvoll Länder ist dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht beigetreten. Unterzeichnen Sie in einem davon, ist eine Apostille schlicht nicht verfügbar, und Sie fallen auf das ältere Verfahren der konsularischen Legalisation zurück: Das Dokument wird von Ihren lokalen Behörden und Ihrem Außenministerium beglaubigt und danach von der niederländischen Botschaft oder dem Konsulat, das Ihr Land betreut, gestempelt. Dazwischen kann noch ein zusätzlicher Schritt bei einem Notar oder einer Handelskammer liegen.
Die konsularische Legalisation ist wesentlich langsamer und teurer als eine Apostille, manchmal um Wochen, beginnen Sie also, wenn Sie in dieser Lage sind, so früh wie möglich damit und planen Sie zusätzliche Zeit in Ihren Startplan ein. Wir bestätigen, welcher Weg für Sie gilt, Apostille oder konsularisch, sobald wir Ihr Land der Unterzeichnung kennen, sodass es mitten im Prozess keine Überraschungen gibt.
Häufige Fehler, die Zeit kosten
- Das falsche Dokument apostillieren. Sie apostillieren die Vollmacht, die der niederländische Notar erstellt, nicht einen allgemeinen Brief, den Sie selbst geschrieben haben. Warten Sie auf den Entwurf des Notars.
- Im falschen Land apostillieren. Die Apostille muss dort ausgestellt werden, wo das Dokument unterzeichnet wurde. In einem Land zu unterzeichnen und in einem anderen apostillieren zu wollen, funktioniert nicht.
- Es bis zuletzt liegen lassen. Gründer buchen erst alles andere und behandeln die Apostille als Nebensache; sie ist meist der längste einzelne Schritt, erledigen Sie sie also zuerst.
- Annehmen, dass Ihr Land dem Übereinkommen angehört. Prüfen Sie das, bevor Sie Ihre Planung auf eine Apostille bauen; ein Nicht-Mitgliedsland braucht den langsameren konsularischen Weg.
- Eine veraltete Vollmacht. Der Notar möchte eine aktuelle Vollmacht, verwenden Sie also kein altes apostilliertes Dokument aus einer früheren Angelegenheit wieder.
Nichts davon ist schwer, sobald Sie die Reihenfolge kennen, aber jeder Fehler fügt still und leise Tage hinzu. Die Apostille gleich richtig zu regeln, ist weit günstiger, als sie zu wiederholen, dasselbe Prinzip, das sich durch den Rest unserer Begleitung bei der Ferngründung zieht.
Häufige Fragen
Nein. EU-Gründer können eine Video-Notarsitzung gemäß der EU-Richtlinie 2019/1151 nutzen, verfügbar seit dem 1. Januar 2024, ohne dass eine Apostille erforderlich ist. Der Apostille-Weg gilt für Gründer außerhalb dieser Videooption, in der Regel Nicht-EU-Ansässige, die stattdessen eine Vollmacht vor einem lokalen Notar unterzeichnen.
Sie bescheinigt die Befugnis des Amtsträgers, der das Dokument unterzeichnet oder gesiegelt hat, zum Beispiel des Notars, der Ihre Unterschrift auf der Vollmacht bezeugt hat. Sie bestätigt nicht den Inhalt des Dokuments oder Ihre eigentliche Unterschrift, sondern nur, dass der Notar oder Amtsträger echt und befugt ist.
Das hängt von Ihrem Land ab. In der Regel ist es das Außenministerium oder eine benannte zuständige Behörde: das FCDO im Vereinigten Königreich, das US State Department oder ein US Secretary of State, das Ministry of External Affairs in Indien und so weiter. Prüfen Sie die Liste der zuständigen Behörden der Haager Konferenz (HCCH) für Ihr Land (prüfen Sie die aktuell benannte Stelle).
Dann ist eine Apostille nicht verfügbar und Sie benötigen stattdessen eine vollständige konsularische Legalisation: Das Dokument wird über Ihr Außenministerium und danach über die niederländische Botschaft oder das Konsulat beglaubigt. Das ist langsamer und teurer, planen Sie also zusätzliche Zeit ein. Sobald wir Ihr Land kennen, sagen wir Ihnen, welcher Weg gilt.
Die Vollmacht wird vom niederländischen Notar meist zweisprachig oder auf Englisch erstellt, mit dem Dokument selbst passt es also. Das Apostille-Zertifikat ist ein standardisiertes Haager Formular und wird in der Regel ohne Weiteres akzeptiert. Ist für ein begleitendes Gesellschaftsdokument eine beglaubigte Übersetzung nötig, weist der Notar Sie im Voraus darauf hin.
Eine Apostille läuft nicht ab, aber der Notar möchte, dass die zugrunde liegende Vollmacht aktuell ist, in der Regel innerhalb der letzten paar Monate unterzeichnet. In der Praxis apostillieren Sie eine frische Vollmacht für die Gründung, statt ein altes Zertifikat wiederzuverwenden.
Nicht sicher, ob Sie eine Apostille brauchen oder für den EU-Videoweg in Frage kommen? Nennen Sie uns Ihr Land und wir zeichnen es für Sie auf. Sprechen Sie mit uns →