Für eine BV mit Kalenderjahr: Die USt wird vierteljährlich angemeldet (fällig 30. Apr., 31. Jul., 31. Okt., 31. Jan.). Die Vpb-Erklärung ist innerhalb von 5 Monaten nach Geschäftsjahresende (1. Juni) fällig, über einen Steuerberater verlängerbar. Der Jahresabschluss (jaarrekening) muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende bei der KvK eingereicht werden. UBO-Änderungen haben ein Aktualisierungsfenster von 7 Tagen.
Das Jahr auf einen Blick
USt Q4 fällig 31. Jan. Beginn des Jahresabschlusses. Die vorläufige Vpb-Festsetzung kann eintreffen.
USt Q1 fällig 30. Apr. Jahresabschluss erstellt (bis 31. Mai ohne Fristverlängerung).
Vpb-Erklärung fällig 1. Juni (über Berater verlängerbar bis 1. Mai des Folgejahres).
USt Q2 fällig 31. Jul. Jahresabschluss festgestellt, innerhalb von 8 Tagen bei der KvK eingereicht.
USt Q3 fällig 31. Okt. Halbjährliche Prüfung der Buchhaltung.
UBO-Check, vorläufige Vpb-Festsetzung für das Folgejahr, Jahresabschluss vorbereiten.
USt-Voranmeldungen
Standardmäßig vierteljährlich (monatlich bei hohem Umsatz). Die Voranmeldung jedes Quartals, plus die ICP-Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen, wo zutreffend, ist bis zum Ende des Folgemonats fällig. Ihre erste Voranmeldung fällt in das Quartal nach Ausstellung Ihrer USt-Nummer.
Vpb (Körperschaftsteuer)
Fällig innerhalb von 5 Monaten nach Ende Ihres Geschäftsjahres, also am 1. Juni bei Abschluss am 31. Dezember. Ein Steuerberater kann eine Fristverlängerung erwirken und die effektive Frist auf bis zu 1. Mai des Folgejahres schieben. Geben Sie zur falschen Frist ab, sind die Strafen real.
Jahresabschluss (jaarrekening)
Aufgestellt innerhalb von 5 Monaten nach Geschäftsjahresende, von den Gesellschaftern innerhalb von 2 Monaten danach festgestellt und innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung bei der KvK eingereicht, mit einer absoluten Höchstgrenze von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einreichung per SBR (XBRL) für alle Einheiten verpflichtend. Kleine BVs reichen eine verkürzte Bilanz ein; die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nicht öffentlich.
UBO-Pflege
Sie tragen das UBO-Register bei der Gründung ein. Jede Änderung des wirtschaftlichen Eigentums muss innerhalb von 7 Tagen aktualisiert werden. Das Register ist in den Niederlanden nicht öffentlich durchsuchbar (seit dem Urteil des EuGH vom Nov. 2022), der Zugang ist auf zuständige Behörden und geldwäscherechtlich verpflichtete Parteien beschränkt.
Wenn Sie eine Frist verpassen
USt verspätet: € 68 plus Zinsen. Vpb verspätet: von € 68 bis rund € 2.757. Jahresabschluss verspätet: bis € 22.500 und, entscheidend, persönliche Geschäftsführerhaftung für Gesellschaftsschulden in der Insolvenz nach Art. 2:248 BW. Wir senden Erinnerungen 30, 14 und 3 Tage vor jeder Frist.
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