Mit der niederländischen 30-%-Regelung können qualifizierende ausländische Arbeitnehmer bis zu 30 % ihres Bruttogehalts steuerfrei als Erstattung extraterritorialer Kosten erhalten. In 2026 bleibt der Satz von 30 % bestehen. Ab dem 1. Januar 2027 wird er auf 27 % gesenkt (ein einziger einheitlicher Satz, die ursprünglich gesetzlich verankerte gestufte 30/20/10-Abschmelzung wurde zurückgenommen). Die maximale Dauer beträgt 5 Jahre und die Gehaltsobergrenze liegt bei rund € 262.000 (prüfen Sie den aktuellen Betrag).
Was ist die 30-%-Regelung?
Die 30-%-Regelung ist eine steuerfreie Expat-Vergütung für ausländische Arbeitnehmer, die aus dem Ausland angeworben wurden. Sie ist dazu gedacht, die extraterritorialen Kosten eines Umzugs in die Niederlande und der Arbeit dort (zusätzliche Unterkunft, Reisen, die Lebenshaltungskosten im Ausland) zu erstatten, ohne dass Sie jeden Beleg einzeln aufführen müssen. Statt die tatsächlichen Kosten zu erfassen, zahlt der Arbeitgeber einfach bis zu 30 % des Bruttogehalts frei von niederländischer Lohnsteuer.
Entscheidend ist, dass die Regelung nur über ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und einem niederländischen zum Lohnsteuerabzug verpflichteten Arbeitgeber verfügbar ist. Es ist ein Lohnvorteil, keine persönliche Steuerermäßigung, die Sie eigenständig geltend machen können. Diese eine Tatsache bestimmt die meisten Gründerentscheidungen weiter unten: Sie müssen auf einer niederländischen Gehaltsabrechnung stehen, damit die Regelung überhaupt existiert.
Stand 2026
Für 2026 sind die wichtigsten Zahlen gegenüber den letzten Jahren unverändert, mit einer wichtigen Erinnerung: Die maximale Dauer wurde bereits gekürzt:
- Satz: 30 % maximale steuerfreie Vergütung.
- Dauer: maximal 5 Jahre, herabgesetzt von 8 Jahren vor den Reformen von 2024.
- Gehaltsobergrenze: ungefähr € 262.000 für 2026, jährlich indexiert (2025 waren es € 246.000), sodass die 30 % nur bis zu diesem gedeckelten Gehalt gelten. Prüfen Sie die aktuelle Obergrenze, bevor Sie sich darauf verlassen.
- Mindestgehaltsgrenze: ungefähr € 46.660 steuerpflichtig, was mit den 30 % obendrauf auf rund € 66.660 brutto hinausläuft, für Arbeitnehmer über 30. Für unter 30-Jährige mit einem Masterabschluss gilt eine herabgesetzte Grenze.
Änderung 2027: 30 % → 27 %
Das mit Abstand Wichtigste, worauf Sie sich einstellen sollten, ist die Satzsenkung, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt:
- Inkrafttreten: 1. Januar 2027.
- Einheitlicher Satz: ein einziger Satz von 27 %, keine gestufte Senkung.
- Geltungsbereich: er gilt für neue Regelungen und für die meisten bestehenden Regelungen.
- Übergangsregelung: der Satz von 30 % bleibt für ausländische Arbeitnehmer erhalten, die seit dem letzten Lohnzeitraum von 2023 ununterbrochen unter die Regelung fallen.
Der Plan von 2024 hatte ursprünglich eine gestufte 30/20/10-Abschmelzung gesetzlich verankert, die die Vergütung im Laufe der Zeit aggressiver abgebaut hätte. Die Regierung von 2025 hat das zugunsten der einfacheren einzelnen Senkung auf 27 % in 2027 zurückgenommen. Stand Mai 2026 stehen keine weiteren Änderungen auf der Agenda, aber da sich diese Zahlen mit jedem jährlichen Steuerplan ändern, prüfen Sie sie erneut, bevor Sie endgültigen Rat einholen.
Voraussetzungen
Es gibt drei Voraussetzungen zu erfüllen, und ein Gründer, der seine eigene BV nutzt, erfüllt in der Regel alle drei, aber jede ist es wert, für sich verstanden zu werden.
Die 150-km-Voraussetzung
Sie müssen während mehr als 16 der 24 Monate vor Ihrem ersten niederländischen Arbeitstag mehr als 150 km von der niederländischen Grenze entfernt gewohnt haben. Das schließt die meisten Belgier, einige Deutsche und einige Einwohner Nordfrankreichs aus, mit der Begründung, dass sie nicht wirklich über große Entfernung umziehen. Wenn Ihre frühere Adresse ein Grenzfall ist, ist dies die Voraussetzung, über die Sie am ehesten stolpern.
Die Voraussetzung der spezifischen Sachkunde
Die Regelung erfordert knappe Sachkunde auf dem niederländischen Arbeitsmarkt. In der Praxis wird das über die Gehaltsgrenze umgesetzt: Wenn Ihr Gehalt das Minimum erfüllt, wird angenommen, dass Sie über spezifische Sachkunde verfügen. Wissenschaftliche Forscher und bestimmte Akademiker kennen kein Gehaltsminimum und qualifizieren sich aufgrund der Art ihrer Tätigkeit.
Die Arbeitnehmer-Voraussetzung
Sie müssen bei einem niederländischen zum Lohnsteuerabzug verpflichteten Arbeitgeber beschäftigt sein, und eine niederländische BV, einschließlich Ihrer eigenen, qualifiziert sich dafür. Ein Einzelunternehmen (eenmanszaak) oder eine freiberufliche ZZP-Konstruktion qualifiziert sich nicht, weil es keinen Arbeitgeber gibt, der Lohnsteuer für Sie zahlt. Das ist der ausschlaggebende Punkt für Gründer, die eine Rechtsform wählen: Wenn die 30-%-Regelung für Sie wichtig ist, ist die BV der Weg, der sie in Reichweite hält.
Beantragung innerhalb von 4 Monaten
Reichen Sie den Antrag innerhalb von 4 Monaten nach Ihrem niederländischen Startdatum ein, und die Regelung wirkt auf dieses Startdatum zurück, sodass Sie den Vorteil ab dem ersten Tag mitnehmen. Beantragen Sie später, tritt sie nur für die Zukunft in Kraft, was bedeutet, dass Ihnen die Nachzahlung für die dazwischenliegenden Monate entgeht. Für einen umziehenden Gründer ist es genau das, was den vollen Vorteil schützt, die BV, die Lohnabrechnung und den Antrag im ersten Quartal rechtzeitig auf die Reihe zu bekommen.
Wir wickeln die Beantragung der 30-%-Regelung von Anfang bis Ende für € 595 ab, und die Belastingdienst selbst berechnet nichts für die Bearbeitung. Sehen Sie die Zusatzleistung auf unserer Preisseite →
Die Rechnung: ein durchgerechnetes Beispiel für einen Gründer
Angenommen, Sie sind ein ausländischer Gründer, der in die Niederlande umzieht, und Ihre niederländische BV zahlt Ihnen € 100.000 brutto. Die folgenden Zahlen sind illustrativ, Ihre genauen Beträge hängen von Steuergutschriften und den Tarifstufen des Jahres ab, aber sie zeigen die Größenordnung.
| Szenario | Steuerfrei | Steuerpflichtig | Netto (ungefähr) |
|---|---|---|---|
| Ohne die Regelung | € 0 | € 100.000 | € 58.000–€ 60.000 |
| Mit der Regelung, 2026 (30 %) | € 30.000 | € 70.000 | € 73.000–€ 75.000 |
| Gleiches Beispiel, 2027 (27 %) | € 27.000 | € 73.000 | € 72.000–€ 74.000 |
Ohne die Regelung kommen die Steuer in Box 1 plus die Sozialabgaben auf € 100.000 auf rund € 40.000–€ 42.000, sodass Ihnen etwa € 58.000–€ 60.000 bleiben. Mit der Regelung von 2026 sind € 30.000 steuerfrei, es bleiben € 70.000 steuerpflichtig, Steuer und Sozialabgaben liegen bei rund € 25.000–€ 27.000, und netto bleiben ungefähr € 73.000–€ 75.000. Dasselbe Beispiel unter dem Satz von 2027 ergibt € 27.000 steuerfrei, € 73.000 steuerpflichtig und ein Netto von etwa € 72.000–€ 74.000. Die Senkung von 2027 ist spürbar, aber nicht katastrophal: Es geht um einige Tausend Euro bei einem sechsstelligen Gehalt, nicht um den Verlust des Vorteils.
Zusammenspiel mit dem DGA-Gehalt
Wenn Sie geschäftsführender Gesellschafter (DGA) sind, liegt die 30-%-Regelung über den Regeln zum gebruikelijk loon (übliches Gehalt), und die beiden wirken auf eine Weise zusammen, die es wert ist, sie einzuplanen.
- Die Untergrenze für das übliche DGA-Gehalt (€ 58.000 in 2026) liegt knapp unter der Gehaltsgrenze der 30-%-Regelung für über 30-Jährige. Einige Gründer erhöhen ihr DGA-Gehalt bewusst auf über rund € 67.000, um die Grenze zu erreichen und den steuerfreien Teil zu maximieren, was sich auf die Körperschaftsteuer (Vpb) und Box 2 auswirkt.
- Der 30-%-Teil ist in vielen Fällen auch von den Sozialabgaben befreit, was den Nettovorteil über die im Titel genannte Einkommensteuerersparnis hinaus weiter erhöht.
Da das Gehalt, das Sie festlegen, sowohl Ihre DGA-Position als auch Ihren Vorteil aus der 30-%-Regelung bestimmt, lohnt es sich, beide zusammen durchzurechnen. Die Funktionsweise der Regel zum üblichen Gehalt und wie die Route über die Managementgebühr in einer Holding funktioniert, behandeln wir in unserem Ratgeber zum DGA-Gehalt und im umfassenderen Ratgeber zur niederländischen BV-Steuer 2026.
Wann die Regelung mitten im Arbeitsverhältnis endet
Die Regelung ist an ein bestimmtes Arbeitsverhältnis und ein anhaltendes Wohnmuster gebunden, sie kann also enden, bevor das Fünfjahresfenster vorbei ist:
- Sie wechseln den Arbeitgeber: Die Regelung läuft nur weiter, wenn der neue Arbeitgeber innerhalb von 3 Monaten nach der Lücke erneut beantragt.
- Sie überschreiten das Fünfjahresfenster: Die Regelung endet, ohne dass eine Verlängerung möglich ist.
- Sie ziehen mehr als 150 km weg (oder erfüllen anderweitig die Bedingungen nicht mehr): Die Regelung kann erlöschen.
Unterlagen, die Gründer aufbewahren sollten
Sollte die Belastingdienst die Regelung jemals überprüfen, wollen Sie die Papierspur bereit haben. Bewahren Sie auf:
- Den ursprünglichen Bewilligungsbescheid für die 30-%-Regelung von der Belastingdienst.
- Jährliche Lohnunterlagen, in denen der 30-%-Teil als gesonderte Position ausgewiesen ist.
- Nachweis eines anhaltenden Aufenthalts in den Niederlanden über den gesamten Zeitraum.
Wenn Sie noch abwägen, ob Sie überhaupt umziehen wollen, beachten Sie, dass die Regelung ein Teil eines größeren Schritts ist: Ein US-Gründer sollte sie zum Beispiel gegen die DAFT-Visumsroute abwägen (die Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des niederländisch-amerikanischen Freundschaftsvertrags), und jeder umziehende Gründer will die Lohnabrechnung korrekt aufgesetzt haben, was Teil unserer Buchhaltungsleistung ist.
Häufige Fragen
Ja. Der Gründer ist Arbeitnehmer der BV, und die BV ist der niederländische zum Lohnsteuerabzug verpflichtete Arbeitgeber, sofern die Voraussetzungen für Gehalt, die 150 km und die spezifische Sachkunde erfüllt sind.
Nein. Die Regelung gilt nur für das Gehalt. Dividenden werden unverändert in Box 2 besteuert, die Regelung berührt sie nicht.
Sie können die 30-%-Regelung weiterhin auf die € 58.000 geltend machen, wenn Sie die Gehaltsgrenze erfüllen, und das ist auf diesem Niveau knapp. Die Zahlen sind eng, stimmen Sie es also mit einem Steuerberater ab, bevor Sie sich darauf verlassen.
Unsere Leistung zur Beantragung der 30-%-Regelung kostet € 595. Die Belastingdienst selbst berechnet nichts für die Bearbeitung des Antrags.
Etwa 95 % bei eindeutigen Fällen. Grenzfälle, eine knappe 150-km-Distanz, ein Masterabschluss-Nachweis oder ein früherer Aufenthalt in den Niederlanden erfordern mehr Sorgfalt.
Die Regelung endet mit dem Arbeitsverhältnis. Wenn Sie innerhalb von drei Monaten ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen niederländischen Arbeitgeber aufnehmen, kann die Regelung für den Rest des Fünfjahresfensters wieder aufleben.
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